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anja101
26.04.2012 11:08:08 anja101 hat ein Thema kommentiert gute Onlineshops???: Mein lieblings Online_Shop ist Universal, dort finde ich alle Marken :) Hier habe ich einen Gutscheincode gefunden. http://www.fuchsgutschein.at/universal  
flyingmouse88
16.04.2012 14:02:53 flyingmouse88 hat ein Thema kommentiert Serien die süchtig machen:  Also am liebsten sehe ich ja gute alte Serien! Habe mir gerade die Komplett-Box von Roseanne bestellt! Auch Full House, Der Prinz von Bel Air, Bill Cosby Show etc. Einfach toll! Aber bin auch Fan von How I Met Your Mother und The big bang theory.
ladyinblack
13.04.2012 20:38:37 ladyinblack hat ein Thema kommentiert heut zu tage Urlaub buchen?: Gute Frage. Ehrlich gesagt weiß ich nicht, ob  es irgendwelche Unterschiede gibt..Aus meiner Erfahrung kann ich aber sagen, man kann sich in einem Reisecenter sehr proffesionell beraten lassen. Je nach was man genau erwartet, finden sie etwas Passendes Im Internet muss man in der Regel stundenlang suchen, bevor  man das richtige findet
ladyinblack
13.04.2012 20:20:50 ladyinblack hat ein Thema kommentiert Locken (Naturlocken, Dauerwelle,...,):  Ich hab seit immer Locken. Ich glaub ich hab inzwischen alle Produkte ausprobiert, die es gibt. Am meisten war ich mit Kerastase zufrieden aber die sind so teuer:( Außerdem hat noch Matrix gute Produkte für Locken.
 
pandora
27.12.2011 21:29:49 pandora hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Überraschend oft gibt es auch Formfehler, die man nutzen kann. Beschilderung nicht korrekt, temporäre Schilder nicht ordnungsgemäß etc. Einfach mal Googeln, die Experten diskutieren das hier: http://www.verkehrsportal.de Jedenfalls gut überlegen, da es jedenfalls Zeit und Nerven kostet und eventuell auch deutlich mehr Geld!
20.03.2011 21:34:17 Gast braucht einen Rat: Exmann zahlt Unterhalt trotz Verpflichtung nicht.
20.03.2011 21:34:14 neuer Ratgeber Antwort Exmann zahlt Unterhalt trotz Verpflichtung nicht. : Sachverhalt: Bei Scheidung wird eine Zahlung von U
19.03.2011 18:58:06 Gast braucht einen Rat: Was kann ich tun wenn ich einen Strafzettel bekomm
 
Musiker
Für alle die Musik in all ihren Facetten lieben
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Für alle, denen das nicht reicht, was sie bereits kennen und wissen. Für die, die gerne ausgefallene Sportarten machen oder sich gerne in verschiedene Richtungen weiterbilden wollen. Und natürlich auch für die, die sich hier ein paar dementsprechende Ideen einholen oder Erfahrungen austauschen möch
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Für Leute die süchtig nach Fernsehserien sind
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31.03.2010  |  Kommentare: 0

Lieber Chef, ich bin schwanger!

Lieber Chef, ich bin schwanger!
Nachdem eine schwangere Frau ihren Arbeitgeber über ihren Zustand aufgeklärt hat, steht sie unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes und darf, abgesehen von ein paar Ausnahmen, nicht gekündigt werden.

Einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand zu haben, ist vielleicht die beste Nachricht, die eine Frau bekommen kann. Ab jetzt heißt es, sich zu schonen, auf gesunde Ernährung zu achten, viele Spaziergänge ins Freie zu unternehmen, große Belastungen zu vermeiden... Stopp.

Schwanger zu sein bedeutet ja nicht, krank zu sein, man kann ruhig weiter die alltäglichen Tätigkeiten betreiben, solange man sich dabei wohl fühlt und das Gefühl hat, es kann dem Kind nicht schaden. Das gilt auch für den Arbeitsplatz. Obwohl nicht alle Arbeitgeber sich mit einer Benachrichtigung über den Zustand ihrer Arbeitnehmerin freuen, haben sie meistens kein Recht dazu, eine schwangere Frau zu kündigen. Unter die Ausnahmen fallen nur Freiberuflerinnen, Selbständige, Studierende und Geschäftsführerinnen.

Mit einer offenen Ankündigung der Schwangerschaft (am besten auch in schriftlicher Form) kann man leider beim Arbeitgeber nicht punkten, daher tritt ab diesem Zeitpunkt der Schutz durch das Mutterschutzgesetz in Kraft und eine Kündigung bis zu vier Monaten nach der Entbindung ist nicht gerechtfertigt. Auch danach muss es einen Kündigungsgrund geben, der sich nicht auf den gesundheitlichen Zustand der Angestellten beruft, und dieser ist in schriftlicher Form zu nennen. Sogar ein abgeschlossenes Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit stellt keine Gefahr dar, außer im Falle, dass dieses auf einen bestimmten Zeitraum befristet wurde. Läuft die Frist des Vertrages ab, so wird die Entscheidung womöglich nicht zugunsten der schwangeren Frau ausfallen. Wenn aber der Vertrag keine im Vorhinein fixierte Beendigungsfrist für das Arbeitsverhältnis aufweist, ist die Anstellung auf der Dauer des Mutterschutzgesetzes vom Arbeitgeber einzuhalten. Eine Frau kann vier Monate vor und nach der Entbindung nicht von Heimarbeit ausgeschlossen werden. Liegt allerdings eine Insolvenz oder eine Betriebsschließung vor, ist die Schwangere nicht mehr durch das Mutterschutzgesetz geschützt.

Würde eine Arbeitnehmerin gekündigt werden, bevor sie erfahren hat, dass sie ein Baby erwartet, so hat sie einen Anspruch darauf, innerhalb von zwei Wochen nach dem Kündigungsdatum den Chef über ihren Zustand zu benachrichtigen, wobei die Kündigung zurückgenommen werden muss.

Hat eine Frau ihren Zustand verschwiegen, so liegen wieder alle Rechte beim Arbeitgeber. Ausnahmen sind jedoch auch hier möglich. Bei einem Vorstellungsgespräch ist die Frage „Sind Sie schwanger?“ nicht zulässig, weshalb Sie sie auch nicht beantworten müssen.

Viele Arbeitgeber raten ihren schwangeren Angestellten, sich krank zu melden. Somit zahlt der Arbeitgeber nur die ersten sechs Wochen Krankengeld, danach springt die Krankenkasse ein. Für eine Arbeitnehmerin reduziert sich in diesem Fall das Einkommen allerdings auf 30%. Als Alternative kann auch vom Arbeitgeber eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden, wobei der Chef eine schwangere Frau komplett frei stellen kann, dabei aber für ihn keine Kosten entstehen.

Da das Baby nicht in direkten oder indirekten Kontakt mit Krankheitserregern, giftigen Stoffen, gefährlichen Geräten etc. kommen darf, muss ein Arbeitgeber einer Frau, die einer Beschäftigung nachgeht, bei der dies der Fall ist, eine Alternativbeschäftigung anbieten oder sie, als letzte Möglichkeit, frei stellen.

Nur weil eine Frau schwanger ist, heißt es noch lange nicht, dass sie von den alltäglichen Beschäftigungen ausgeschlossen werden soll. Wenn der Chef diese Meinung nicht zu teilen weiß, kann ihn eine Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt höchstwahrscheinlich dazu ermutigen.

(vs)





 

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