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malinche
21.02.2012 11:34:29 malinche hat ein Thema kommentiert Am Anfang war das Wort (oder so): Seit meinem letzten Eintrag hier habe ich ziemilch viele Bücher gelesen und einige übersetzt. Nach The Informationis fertigte ich einen Liebesroman von Rachel Gibson ab (True Love and Other Disasters) und jetzt bin ich bei einem erschütternden Jugendroman von Jay Asher, 13 Reasons Why (Tote Mädchen lügen nicht). Kennt ihr diese Bücher / Autoren auch? Euere Meinungen darüber?
malinche
21.02.2012 07:52:33 malinche hat ein Thema kommentiert Plauschecke: Lust auf Krafpfen heute?
antoniaa
01.02.2012 11:18:32 antoniaa hat ein Thema kommentiert Charlie Sheen würde 'Two and a Half Men' absetzen: der Meinung bin ich auch! die serie funktioniert ohne charlie sheen nicht!
antoniaa
01.02.2012 11:15:18 antoniaa hat ein Thema kommentiert LUSH: stimmt, die Lush Läden richt man schon von weitem ;) Die Produkte sind zwar teuer, dafür sind sie handgemacht. Besonders tol finde ich die Massage Bars, die machen die Haut so schön weich.
 
pandora
27.12.2011 21:29:49 pandora hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Überraschend oft gibt es auch Formfehler, die man nutzen kann. Beschilderung nicht korrekt, temporäre Schilder nicht ordnungsgemäß etc. Einfach mal Googeln, die Experten diskutieren das hier: http://www.verkehrsportal.de Jedenfalls gut überlegen, da es jedenfalls Zeit und Nerven kostet und eventuell auch deutlich mehr Geld!
20.03.2011 21:34:17 Gast braucht einen Rat: Exmann zahlt Unterhalt trotz Verpflichtung nicht.
20.03.2011 21:34:14 neuer Ratgeber Antwort Exmann zahlt Unterhalt trotz Verpflichtung nicht. : Sachverhalt: Bei Scheidung wird eine Zahlung von U
19.03.2011 18:58:06 Gast braucht einen Rat: Was kann ich tun wenn ich einen Strafzettel bekomm
 
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19.03.2011 07:00:00anonym
Was kann ich tun wenn ich einen Strafzettel bekommen habe?
 

Antwort der Experten

Oft bekommt man bei Falschparken nur eine Anzeige ohne Erlagsschein an die Windschutzscheibe des Fahrzeugs gesteckt. Hier gilt es abzuwarten, bis man die Anonymverfügung, die die Kosten, das Vergehen und einen Zahlungsschein beinhaltet, per Post zugestellt bekommt.

Andere Vorgehensweisen wären, dass der Erlagschein sofort beigelegt wird oder man wie bei Radarstrafen nur die Anonymverfügung per Post erhält.

Egal, was davon zutrifft, hat man nach Erhalt des Zahlscheines den Strafbetrag innerhalb einer gewissen Frist einzuzahlen.

Will man der Strafe aber widersprechen, zahlt man den Betrag nicht und wartet auf die sogenannte Strafverfügung. Gegen diese hat man die Möglichkeit des Rechtsbehelfs  „Einspruch“ geltend zu machen.

Bevor man einen solchen Schritt tut, sollte man die eventuellen Verfahrenskosten, welche anfallen, wenn man die Behörde nicht überzeugen kann, dem damit verbundenen Aufwand und dem eigentlichen Strafbetrag abwägen.

In jeder Strafverfügung wird man über die Einspruchsmöglichkeit und deren Inhalts- bzw. Formerfordernisse informiert.

Kurz zusammengefasst: Der Einspruch bedarf keines Rechtsanwaltes. Man kann darauf plädieren, dass man das Vergehen nicht begangen hat, oder dass der Strafbetrag verringert werden möge. Natürlich mit guter Begründung.

Hier noch ein paar Argumente als Hilfestellung: 1. Man hat noch keinen Eintrag im Strafregister; 2. Man hat ein geringes Einkommen und kann sich den hohen Strafbetrag nicht leisten; 3. Die subjektive Tatseite ist nicht erfüllt (man hat nicht gewollt bzw. wissentlich das Gesetz übertreten); 4. die objektive Tatseite ist nicht erfüllt (es war nicht ersichtlich: zB.: Schilder verdeckt, etc); usw.


Johanna Klein, Jusstudentin

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27.12.2011 21:29:49 pandora  |  Anzahl Postings: 6  |  offline
Überraschend oft gibt es auch Formfehler, die man nutzen kann. Beschilderung nicht korrekt, temporäre Schilder nicht ordnungsgemäß etc.

Einfach mal Googeln, die Experten diskutieren das hier: http://www.verkehrsportal.de

Jedenfalls gut überlegen, da es jedenfalls Zeit und Nerven kostet und eventuell auch deutlich mehr Geld!
 


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